Liebe Mitglieder, liebe Aktive,
in Hamburg hat der Senat die 2G-Regelung auf Bereiche des öffentlichen Lebens ausgeweitet. Auch in Schwimmbädern und bei Sport in geschlossenen Räumen gilt diese 2G-Regel ab dem 20. November. Personen ab 18 Jahre (ab 4.12. ab 16 Jahre!) müssen also vollständig geimpft oder genesen sein, um an unseren Sportangeboten weiterhin teilnehmen zu können. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der Regelung ausgenommen. Bitte beachtet unbedingt diese Regelung und die Hinweise der Trainer/innen!!
Der Vorstand
17.11./04.12.2021