Liebe Sportsfreundin, lieber Sportsfreund,
hiermit möchten wir Dich zum theoretischen Teil unserer Rettungsprüfung 2017 einladen.
Bei Verhinderung zur theoretischen Prüfung ist es erforderlich, einen Kurs beim Roten-Kreuz oder ASB o.ä. zu belegen. Die Bescheinigung (nicht älter als ein Jahr) muss dem Rettungswart/Vertreter vor Wachantritt vorgelegt werden.
Erscheinen zu den Prüfungen ist Pflicht. Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme erfolgt die Streichung vom Wachplan.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Rettungswart und Vertreter im AWV 09
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