Freie Hütten

Hütte Nr. Eigentümer Preis Fristablauf Link
132 Horst Gutgesell VB 17.09.2023 (Ganztägig) Details + Kontakt
43a Christiane Wildförster VB 19.01.2024 (Ganztägig) Details + Kontakt

Verkauf einer Hütte

Soll eine Veräußerung einer Hütte erfolgen, hat eine 6-wöchige Bekanntgabe per Aushang zu erfolgen. Dies erfolgt durch öffentlichen Aushang in der Halle Barmbek, in Warwisch und auf der Webseite des AWV 09. Für die 6-wöchige Frist ist die Veröffentlichung auf der Webseite des AWV 09 bindend.

Der Veräußerungswunsch (nebst Kontaktdaten) ist bitte rechtzeitig und vor verpflichtenden Vertragsregelungen Marlies Stüwe (marlies.stuewe@awv09.de) mitzuteilen.

Eine Veräußerung ist nur an Vereinsmitglieder erlaubt, die zunächst einen Hütten(nutzungs-)antrag stellen und die Genehmigung erhalten haben. Bei Personen, die noch nicht eine zweijährige aktive Mitgliedschaft vorweisen können, ist vor Veräußerung / Nutzung die 6-wöchige Frist abzuwarten.

Detailliert findet Ihr alles in unseren Richtlinien auf der Download-Seite.

Nutzung der Hütte

Eine Nutzung ist ausschließlich mit genehmigtem Hütten- und Hüttennutzungsantrag (vgl. Download) möglich. Der Antrag muss schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Ein Antrag wird erst auf einer Vorstandssitzung behandelt, wenn vorab ein Gespräch mit Marlies Stüwe (marlies.stuewe@awv09.de; Tel. 644 25 201) stattgefunden hat und die Mitgliedschaft besteht.

Alle benötigten Formulare, um einen Hüttenantrag oder Nutzungsantrag zu stellen, findet Ihr auf der Download-Seite.

Als erste Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Nutzung einer Hütte steht Marlies Stüwe (marlies.stuewe@awv09.de; Tel. 644 25 201) zur Verfügung. Hier könnt Ihr auch eine erste "Information für neue Hütten-Interessenten" erbeten.