Verkauf einer Hütte
Soll eine Veräußerung einer Hütte erfolgen, hat eine 6-wöchige Bekanntgabe per Aushang zu erfolgen. Dies erfolgt durch öffentlichen Aushang in der Halle Barmbek, in Warwisch und auf der Webseite des AWV 09. Für die 6-wöchige Frist ist die Veröffentlichung auf der Webseite des AWV 09 bindend.
Der Veräußerungswunsch (nebst Kontaktdaten) ist bitte rechtzeitig und vor verpflichtenden Vertragsregelungen Marlies Stüwe (marlies.stuewe@awv09.de) mitzuteilen.
Eine Veräußerung ist nur an Vereinsmitglieder erlaubt, die zunächst einen Hütten(nutzungs-)antrag stellen und die Genehmigung erhalten haben. Bei Personen, die noch nicht eine zweijährige aktive Mitgliedschaft vorweisen können, ist vor Veräußerung / Nutzung die 6-wöchige Frist abzuwarten.
Detailliert findet Ihr alles in unseren Richtlinien auf der Download-Seite.
Nutzung der Hütte
Eine Nutzung ist ausschließlich mit genehmigtem Hütten- und Hüttennutzungsantrag (vgl. Download) möglich. Der Antrag muss schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Ein Antrag wird erst auf einer Vorstandssitzung behandelt, wenn vorab ein Gespräch mit Marlies Stüwe (marlies.stuewe@awv09.de; Tel. 644 25 201) stattgefunden hat und die Mitgliedschaft besteht.
Alle benötigten Formulare, um einen Hüttenantrag oder Nutzungsantrag zu stellen, findet Ihr auf der Download-Seite.
Als erste Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Nutzung einer Hütte steht Marlies Stüwe (marlies.stuewe@awv09.de; Tel. 644 25 201) zur Verfügung. Hier könnt Ihr auch eine erste "Information für neue Hütten-Interessenten" erbeten.